Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Für Unternehmen hat dies zur Folge, dass neue Verpflichtungen in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz einzuhalten sind. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben sowie den im Mitgliederbereich "Rund um das Arbeitsverhältnis" eingestellten Mustern und Beispielen.