Sie sind hier: » Mitgliederservice » Nachrichten für Mitglieder
Land- und Forstwirtschaft e.V.
Schorlemerstraße 15
48143 Münster
Telefon: 0251/41 75 202
Fax: 0251/41 75 205
E-Mail: info@wlav.de
Arbeitsgenehmigungspflicht für Bulgarien und Rumänien entfallt !
Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 07.12.2011 beschlossen hat, das Arbeitserlaubnisverfahren/die Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ab dem 01.01.2012 entfallen zu lassen.
Dieser Beschluss des Bundeskabinetts ist maßgeblich auf die Initiative des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Gesamtverbandes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), insbesondere des Herrn Burkhard Möller, zurückzuführen.
Für Sonderkulturbetriebe bedeutet dies eine erhebliche Arbeitsvereinfachung gegenüber dem Jahre 2011. Im Mai 2011 war das Genehmigungsverfahren von den Arbeitsverwaltungen auf die ZAV übergeleitet worden, was erhebliche Komplikationen mit sich gebracht hatte. Dieses ganze zeitaufwendige Verfahren entfällt nun ab Januar 2012. Dies hat auch zur Konsequenz, dass die Betriebe die Vermittlungsgebühr in Höhe von 60,00 € pro Saisonkraft nicht mehr zahlen müssen. Bei ca. 160.000 Arbeitskräften aus diesen zwei Ländern im Jahre 2011 sind dies ca. 10 Mio. € bundesweit.
Trotz dieser erheblichen Erleichterungen sollten Sie darauf achten, dass Sie gemäß § 18 Beschäftigungsverordnung die rumänischen und bulgarischen Saisonkräfte mindestens 30 Stunden pro Woche beschäftigen müssen und die Höchstdauer der Beschäftigung 6 Monate im Kalenderjahr beträgt. Dies folgt aus der Tatsache, dass noch keine Freizügigkeit für Bürger aus Rumänien und Bulgarien eingeführt wurde, sondern für Sie nur ab 01.01.2012 die Verpflichtung zur Einholung einer Arbeitsgenehmigung entfällt !
Diese Ausnahme gilt ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und das Hotel- und Gaststättengewerbe.
Durch das Entfallen des Genehmigungsverfahrens muss ab Januar 2012 auch nicht mehr der Tariflohn für Saisonarbeitskräfte in NRW von 6,40 € gezahlt werden. Für polnische und andere Arbeitskräfte aus den sogenannten EU-8 Staaten war schon im vergangenen Jahr der Lohn frei verhandelbar. Wenn der Betrieb jedoch gleichzeitig Arbeitskräfte aus Polen und Rumänien einsetzte, bestand oft faktisch der Druck, auch den polnischen Mitarbeiter mit dem Grundlohn von 6,40 € zu beschäftigen. Auch damit ist nun Schluss ! 6,40 € muss in 2012 nur derjenige Arbeitgeber zahlen, dessen Saisonkraft Mitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist. Für alle anderen Arbeitsverhältnisse kann der Lohn frei ausgehandelt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Löhne, die unter 2/3 des geltenden Tariflohnes liegen, als sittenwidrig angesehen werden.
Leider keine Artikel gefunden


