A- | Aa | A+
Startseite | Übersicht | Kontakt | Impressum |

Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.

Sie sind hier: » Der WLAV » Mitgliedschaft


Wer Mitglied ist

Geborene Mitglieder

Alle Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), die Arbeitskräfte beschäftigen, sind automatisch Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land-und Forstwirtschaft e.V. (WLAV), sofern sie nicht ausdrücklich auf ihre Mitgliedschaft im WLAV verzichten.

Korporative Mitglieder
Alle sonstigen in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Organisationen und Institutionen können korporative Mitglieder des WLAV werden, wie zum Beispiel der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau, der Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe oder der Landesverband Lohnunternehmen Nordrhein-Westfalen.

Einzelmitglieder
Mitglied im WLAV kann darüber hinaus jede natürliche und juristische Person sowie sonstige Organisation werden, die sich zu den Zwecken des Verbandes als Berufsvertretung der Land und Forstwirtschaft bekennt und durch ihre Mitgliedschaft die Belange der Land und Forstwirtschaft unterstützen möchte.

Mitglied werden

Um Mitglied zu werden, senden Sie uns bitte diesen Antrag auf Mitgliedschaft zu.

Download: Antrag auf Mitgliedschaft


Sie können Mitglied werden

Um Mitglied zu werden, senden Sie uns bitte diesen Antrag auf Mitgliedschaft zu.

Download: Antrag auf Mitgliedschaft


Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V.

Schorlemerstrasse 15
48143 Münster

Telefon: 0251  /  41 75 202
Fax: 0251  /  41 75 205

E-Mail: info@wlav.de