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Land- und Forstwirtschaft e.V.
Schorlemerstraße 15
48143 Münster
Telefon: 0251/41 75 202
Fax: 0251/41 75 205
E-Mail: info@wlav.de
Wer Mitglied ist
Geborene Mitglieder
Alle Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), die Arbeitskräfte beschäftigen, sind automatisch Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land-und Forstwirtschaft e.V. (WLAV), sofern sie nicht ausdrücklich auf ihre Mitgliedschaft im WLAV verzichten.
Korporative Mitglieder
Alle sonstigen in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Organisationen und Institutionen können korporative Mitglieder des WLAV werden, wie zum Beispiel der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau, der Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe oder der Landesverband Lohnunternehmen Nordrhein-Westfalen.
Einzelmitglieder
Mitglied im WLAV kann darüber hinaus jede natürliche und juristische Person sowie sonstige Organisation werden, die sich zu den Zwecken des Verbandes als Berufsvertretung der Land und Forstwirtschaft bekennt und durch ihre Mitgliedschaft die Belange der Land und Forstwirtschaft unterstützen möchte.
Mitglied werden
Um Mitglied zu werden, senden Sie uns bitte diesen Antrag auf Mitgliedschaft zu.
Sie können Mitglied werden
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V.
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