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Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen
Land- und Forstwirtschaft e.V.
Schorlemerstraße 15
48143 Münster
Telefon: 0251/41 75 202
Fax: 0251/41 75 205
E-Mail: info@wlav.de
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12. Dezember 2011 :: Arbeitsgenehmigungspflicht für Rumänien und Bulgarien entfällt !
Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 07.12.2011 beschlossen hat, das Arbeitserlaubnisverfahren/die Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ab dem 01.01.2012 entfallen zu lassen.
Dieser Beschluss des Bundeskabinetts ist maßgeblich auf die Initiative des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Gesamtverbandes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), insbesondere des Herrn Burkhard Möller, zurückzuführen.
Für Sonderkulturbetriebe bedeutet dies eine erhebliche Arbeitsvereinfachung gegenüber dem Jahre 2011. Im Mai 2011 war das Genehmigungsverfahren von den Arbeitsverwaltungen auf die ZAV übergeleitet worden, was erhebliche Komplikationen mit sich gebracht hatte. Dieses ganze zeitaufwendige Verfahren entfällt nun ab Januar 2012. Dies hat auch zur Konsequenz, dass die Betriebe die Vermittlungsgebühr in Höhe von 60,00 € pro Saisonkraft nicht mehr zahlen müssen. Bei ca. 160.000 Arbeitskräften aus diesen zwei Ländern im Jahre 2011 sind dies ca. 10 Mio. € bundesweit. Trotz dieser erheblichen Erleichterungen sollten Sie darauf achten, dass ........(unser vollständiges Rundschreiben finden sie im Mitgliederbereich)


